Notare Stavorinus & Hüttinger
Hagen Stavorinus - Dr. Stefan Hüttinger

VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Ver­än­de­rung­en in der allgemeinen persönlichen Lebens­gestal­tung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vor­sor­ge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und wei­ter­en Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und An­ord­nung­en zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vor­sor­ge­re­gist­er bei der Bundesnotarkammer in Ber­lin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch ge­fund­en und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorge­register wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland ab­ge­fragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.


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