Notare Stavorinus & Hüttinger
Hagen Stavorinus - Dr. Stefan Hüttinger

BEISPIELBERECHNUNGEN: GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kost­en­vor­tei­le: So ersetzt das vom Notar beur­kun­dete Testament in der Regel den ansonsten erfor­der­lichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teil­ungs­an­ord­nung­en, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Be­ur­kund­ung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen ent­steh­en können. Die dort aufgeführten Berech­nungsbei­spiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus ver­se­hent­lich­en Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bun­des­notar­kam­mer keine Ansprüche hergeleitet werden.